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Richtlinien – VignettenInfo AT

Diese Seite beschreibt die Richtlinien von VignettenInfo AT sowie wichtige gesetzliche Regelungen zur österreichischen Autobahnvignette.

Rechtliche Grundlagen

Die Vignettenpflicht basiert auf dem Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) und der Mautordnung der ASFINAG.

Ausnahmen (gesetzlich)

Strafen und Ersatzmaut

VerstoßErsatzmautMax. Strafe
Keine Vignette120 €3.000 €
Abgelaufene Vignette120 €3.000 €
Falsch angebracht120 €3.000 €
Manipuliert120 €3.000 €
Nicht bezahlte StreckenmautVariiert3.000 €

Beschwerden und Einsprüche

  1. Schriftlich an ASFINAG (Ersatzmaut) oder Bezirksverwaltungsbehörde (Verwaltungsstrafe)
  2. Kaufbeleg und Fotos der Vignette vorlegen
  3. Kennzeichen, Datum und Uhrzeit angeben
  4. Einspruch innerhalb der angegebenen Frist (ca. 2 Wochen)
  5. Bei Ablehnung: Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht

Richtlinien von VignettenInfo AT